Jeder Mensch ist einzigartig und unabhängig von seinen Stärken und Schwächen gleich wertvoll.
Auf dieser Grundlage führen die Mitarbeiterinnen seit vielen Jahren rechtliche Betreuungen nach § 1896 ff BGB. Zudem beraten und unterstützen sie ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer und Betreuerinnen sowie Ratsuchende.
Zudem stehen Sie ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen bei der Ausübung ihres Amtes mit Rat und Tat zur Seite.
Aus ihrer täglichen Praxis sind ihnen die Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden und sonstigen Institutionen ebenso bekannt wie die Herausforderungen, die sich im täglichen Leben einer betreuten Person ergeben.