Unsere Arbeit

Grundsätzlich kann jeder Mensch durch Alter, Unfall, Krankheit oder Behinderung in der Form hilflos werden, dass er seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigen kann.

Zur Unterstützung dieser Menschen trat 1992 das Betreuungsgesetz als Nachfolger des Vormundschafts- und Pflegschaftsgesetz in Kraft. Kern des jetzigen Gesetzes ist die Abschaffung der Entmündigung und die Stärkung der persönlichen Beziehung zwischen Betreutem und rechtlichem Betreuer.

In einem solchen Fall kann dem betroffenen Menschen vom Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt werden. Diesem werden bestimmte Aufgabenbereiche des täglichen Lebens zugeteilt, die der Betreute nicht mehr selbst regeln kann. Beispielsweise die Gesundheitsfürsorge, die Regelung von Vermögens- und Behördenangelegenheiten, die Bestimmung des Aufenthaltes oder die Wohnungssorge.

Hervorzuheben ist, dass das Recht auf individuelle Selbstbestimmung und auf Gleichberechtigung zuerkannt wird und erhalten bleibt.

Es ist oft schwer, im hohen Alter seine rechtlichen, finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten noch eigenverantwortlich und selbstständig zu regeln. Durch vorsorgliche Willenserklärungen können Sie Einfluss darauf nehmen, was mit Ihnen geschieht, wenn Sie nicht mehr voll entscheidungs- und geschäftsfähig sein sollten.