
Wir informieren Sie einmal im Quartal mit unserem Rundbrief

Durch vorsorgliche Willenserklärungen können Sie Einfluss darauf nehmen, was mit Ihnen geschieht, wenn Sie nicht mehr voll entscheidungs- und geschäftsfähig sein sollten.
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Seit vielen Jahren führen wir rechtliche Betreuungen nach § 1896 ff BGB. Zudem beraten und unterstützen wir ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer und Betreuerinnen sowie Ratsuchende.

Ehrenamtliche Betreuer erhalten Beratung, Hilfe und Unterstützung durch unseren Betreuungsverein.
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Über unser Kontaktformular können Sie schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt treten.
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