Führen von rechtlichen Betreuungen

Als anerkannter Betreuungsverein übernehmen wir die Führung rechtlicher Betreuungen im Sinne des §1814 BGB. Unsere Mitarbeiterinnen sind qualifiziert und erfahren in der Unterstützung von volljährigen Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.

Wir vertreten die Interessen der betreuten Personen in rechtlichen, gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Angelegenheiten – immer mit dem Ziel, die Selbstbestimmung und Lebensqualität der Betroffenen zu wahren und zu fördern. Dabei arbeiten wir eng mit Angehörigen, Ärzten und Ärztinnen, sozialen Diensten und Behörden zusammen.