Mit einer Betreuungsverfügung können Sie selbst festlegen, wer im Fall einer notwendigen rechtlichen Betreuung Ihre Interessen vertreten soll. Anders als bei einer Vorsorgevollmacht wird hier das Betreuungsgericht einbezogen, das Ihre Wünsche prüft und den vorgeschlagenen Betreuer bestellen kann.
Die Betreuungsverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen zur Person des Betreuers unnd zur Art der Betreuung rechtlich verbindlich festzuhalten. So behalten Sie auch im Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf wichtige Lebensbereiche wie Gesundheit, Vermögen oder Wohnsituation.
Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung und beantworten Ihre Fragen – vertraulich, kostenfrei und individuell.